ZuwLandesmittel - NBINEMO

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ZuwLandesmittel


Nur die Zuweisung von Landesmitteln
behebt die zusätzliche Doppelveranlagung
von Anliegern an Gemeindestraßen.

Diese Zuweisung ist gerechter und deshalb
auch das geeigneteste Verfahren zur
Kompensation der Strabsbeiträge.
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