Bürgersprechstunde Landtagsabgeordneter - NBINEMO

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Bürgersprechstunde Landtagsabgeordneter


Dr. Marco Mohrmann

führte

am 05.10.2018

eine Bürgersprechstunde

in Bremervörde durch.

Nach einem intensiven Gespräch mit Dr. Mohrmann
über die Notwendigkeit der Abschaffung der Strabs wurden ihm
dazu auch für uns und die Problemlösung wichtige Informationen
und eine Bitte an die CDU-Fraktion,
einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
in ganz Niedersachsen zu erarbeiten und diesen zeitnah
in das parlamentarische Verfahren
in den Niedersächsischen Landtag einzubringen, übermittelt.
  
Text des übergebenen Schreibens:

"Als Sprecher der NBI NEMO, als Einwohner und Wähler in Niedersachsen bitte ich Sie, in Ihrer Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in ganz Niedersachsen zu erarbeiten und diesen zeitnah in das parlamentarische Verfahren im Niedersächsischen Landtag einzubringen.
Das Erhalten der kommunalen Infrastruktur, zu der besonders auch die Gemeindestraßen zählen, ist eine wichtige landespolitische Aufgabe, die der Allgemeinheit zugute kommt. Daher sollen alle Nutzer der im freien Gemeingebrauch stehenden öffentlichen Straßen zu gleichen Anteilen für deren Unterhaltung herangezogen werden.
Das ist aber nicht so. Die für Kommunen durch Landesgesetz derzeit noch gegebene Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen („Strabs“) führen zu einem Flickenteppich, das Subsidiaritätsprinzip wird durch Fehlanreize missbraucht und die landesweite Angleichung der Lebensbedingungen wird erschwert statt gefördert. Auch in Bremervörde könnte/sollte die „Strabs“ jetzt abgeschafft werden.
Es ist nicht gerecht, wenn in immer weniger Gemeinden für Aufwendungen nur wenige Anlieger zu besonderen Beiträgen herangezogen werden können. Dies führt viele Betroffene dazu, sich gegen diese ungerechte Praxis zur Wehr zu setzen. So entsteht sozialer Unfrieden.
Ich lehne diese aktuelle Gesetzeslage ab und fordere einen grundlegenden Systemwechsel bei der landesweit einheitlichen Finanzierung der entsprechenden Aufwendungen. Bitte orientieren Sie sich dabei an der jetzt in Bayern geschaffenen landesweiten Neuregelung.
Ihrer schriftlichen Antwort sehe ich gern entgegen."






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