Gründe Satzungsabschaffung - NBINEMO

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Gründe Satzungsabschaffung

  
Abschaffung der geltenden Straßenausbaubeitragssatzung
  

  • Die Satzung ist ungerecht, da sie nur Grundstückseigentümer belastet und daduch  das
    Eigentum großer Teile der Bevölkerung gefährdet.
  • Sie verstößt u.a. gegen Artikel 3 und 14 des Grundgesetzes, da Straßen nicht nur von
    Anliegern sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden.
  • Das Straßen- und Wegenetz ist öffentliches Eigentum, zu dessen Erhaltung und
    Unterhaltung Haushaltsmittel einzusetzen sind.
  • Sie ist umstritten, da es an der Voraussetzung eines besonderen wirtschaftlichen Vorteils der Grundstückeigentümer fehlt.
  • Die willkürlichen und ungleichen Aufwendungen sind ein Verstoß gegen den
    Gleichheitsgrundsatz.
  • Die Satzung erzeugt einen hohen Verwaltungsaufwand und damit hohe Kosten, deren
    Einsparung ein erhebliches Gegenpotential für die Straßenausbauten darstellt.
  • Es gibt positive Beispiele, die belegen, dass Kommunen mit einem durchdachten
    Straßenbaumanagement ihrer Verpflichtung zum Unterhalt der Straßen nachkommen und damit ihren Bürgern hohe Straßenausbaubeiträge ersparen.
  • Der Straßenausbau muss deshalb künftig aus dem Steueraufkommen der Stadt
    Bremervörde finanziert werden.
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